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WMF Österreich GmbH

Fax: +43 0 512 / 3302 197

E-Mail: gastro@wmf.at

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der WMF in Österreich GmbH (Kaffeemaschinen)

     

    1. Geltung der Bedingungen

    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WMF in Österreich GmbH (“uns“, “wir“ oder “WMF“) und ihren Kunden (“Kunden“ oder “Sie“) iZm dem Kauf / Verkauf von Kaffeemaschinen, Hotelausstattungen (zB Porzellan, Besteck, Gläser, Buffetzubehör udgl) oder sonstigen Waren (“Waren“) sowie iZm der mit diesem Verkauf einhergehenden allfälligen Erbringung von Kundendienstleistungen ("Leistungen"). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird seitens WMF widersprochen und erkennt WMF nicht an, es sei denn, WMF hätte ausdrücklich ihrer Geltung vorab schriftlich iSd § 886 ABGB zugestimmt.


    1.2 Diese AGB der WMF finden, falls nichts anderes vereinbart wird, auch auf alle künftigen Geschäfte mit WMF Anwendung, auch wenn sie nicht erwähnt werden.


    1.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit für die Zukunft zu ändern.Die für Ihre jeweilige Bestellung gültige Version der Geschäftsbedingungen ist dabei diejenige, die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung iSd Pkt 2.2 dieser AGB auf unserer Webseite WMF-Coffeemachines veröffentlicht und downloadbar ist.

     

     

    2. Angebot und Vertragsschluss

    2.1 Die Angebote der WMF iZm dem Verkauf von Waren bzw der Erbringung von Leistungen ("Angebote" oder "Anbote") sind jeweils freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung an den Kunden zur Bestellung der Waren bzw Leistungen dar. WMF wird dem Kunden bereits mit seinem Angebot die, auch in diesen AGB bereits im Anhang als "bauseits benötige Vorarbeiten" dargelegten, und zum Gebrauch von Großwaren iSd Pkt 4.8 dieser AGB zu treffenden Vorbereitungsmaßnahmen übermitteln.


    2.2 Längstens mit Bestellung erkennt der Kunde die gegenständlichen AGB an und erklärt verbindlich die Annahme des Angebots. Der Vertrag zwischen dem Kunden und WMF kommt dann dadurch zustande, dass WMF die Bestellung des Kunden ausdrücklich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annimmt. WMF ist aber auch berechtigt, die Annahme der Bestellung des Kunden sowie damit einhergehend auch den Verkauf der Ware bzw die Erbringung der Leistung aus welchem Grund auch immer abzulehnen.


    2.3 WMF behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung iSd § 886 ABGB nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von WMF unverzüglich an WMF heraus, insbesondere dann, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Entwürfe, Proben, Muster und Modelle udgl.


    2.4Das Waren- und Leistungsangebot von WMF zu einem bestimmten Zeitpunkt impliziert oder garantiert nicht, dass diese Waren bzw Leistungen jederzeit zur Verfügung stehen. Technische sowie sonstige Änderungen bestehender Angebote bleiben uns stets vorbehalten. Wir behalten uns auch das Recht vor, jede Ware oder Leistung zu einem beliebigen Zeitpunkt gänzlich einzustellen. Wir unternehmen bei der Angebotsdarstellung alle zumutbaren Anstrengungen, die Eigenschaften unserer Waren bzw Leistungen bestmöglich darzustellen, einschließlich ihrer Zusammensetzung und ihrer Farben. Die exakte Anzeige hängt jedoch ua von Ihrem Computersystem ab und wir können nicht garantieren, dass Ihr Computer die tatsächlichen Eigenschaften unserer Waren / Leistungen auch tatsächlich genau wiedergibt.

     

     

    3. Preise, Zahlungsbedingungen

    3.1 Unsere Preise für unsere Waren verstehen sich jeweils als Nettotagespreise in Euro und ab Werk (Incoterms 2020 / EXW / Ex Works) und gelten jeweils bis auf Widerruf. Die in unserem Angebot bzw unserer Auftragsbestätigung für die ordnungsgemäße Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung und den Anschluss der Großwaren iSd Pkt 4.8 dieser AGB beim Kunden explizit festgehaltenen Nettoleistungskosten sind in diesem Preis grundsätzlich bereits inkludiert, sofern nicht die Pkt 3.2 oder 4.8 dieser AGB oder unser Angebot bzw unsere Auftragsbestätigung selbst dazu Gegenteiliges regelt.


    3.2 Die in Pkt 3.1 dieser AGB angeführten Preise beinhalten aber etwa nicht die Kosten für den Transport, die Verpackung sowie die Entsorgung der Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird ebenfalls zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind ebenfalls vom Kunden zu bezahlen. In den Preisen ebenso wenig enthalten sind Kosten von vom Kunden gewünschten Sonder- und Eilzustellungen, sowie Kosten für eine vom Kunden verursachten Mehraufwand (etwa für die Zeit und Anfahrt samt Reisekosten und Spesen für einen erforderlichen Folgetermin, sofern der Kunde keine entsprechenden oder nicht ausreichende Vorkehrungen bzw Vorbereitungsmaßnahmen iZm der erforderlichen Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung oder dem Anschluss von Großwaren iSd Pkt 4.8 dieser AGB beim Kunden getroffen hat).


    3.3 Die Rechnungen der WMF für Waren (Produktrechnungen) sind – sofern das Angebot bzw die Auftragsbestätigung nichts anderes festhält – zahlbar binnen 10 Tagen mit 3% Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Skonto, jeweils ab Abnahme/Übernahme iSd Pkt 5 dieser AGB. Die Rechnungen für Service-Leistungen von WMF (Dienstleistungsrechnungen) sind – sofern das Angebot bzw die Auftragsbestätigung nichts anderes festhält –zahlbar binnen 30 Tagen ohne Skonto ab Abnahme/Übernahme iSd Pkt 5 dieser AGB. Bei Zahlungsverzug ist WMF jeweils berechtigt, Zinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu beanspruchen. Ferner gehen im Verzugsfall alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden.


    3.4 WMF behält sich ungeachtet einer Widmung des Kunden vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und -kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.


    3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von WMF schriftlich iSd § 886 ABGB anerkannt wurden.


    3.6 Im Falle von vereinbarten Teilzahlungen gilt Terminverlust als vereinbart, wenn der Kunde mit einer Teilzahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät oder die Teilzahlung nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht WMF ferner das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.


    3.7 Erhält WMF nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtmäßigem Ermessen geeignet sind, ihren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann WMF bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist, Vorauszahlungen oder Leistung Zug-um-Zug verlangen. WMF ist außerdem berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Kommt der Kunde diesem berechtigten Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann WMF vom Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten und den Nichterfüllungsschaden verlangen. Im Falle des Leistungsverzugs des Kunden ist WMF nach Nachfristsetzung, wenn der Leistungsverzug durch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage und oder aus sonst einem wichtigen Grund bedingt ist, jedoch ohne Nachfristsetzung, berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und den Nichterfüllungsschaden verlangen.

     

     

    4. Lieferung

    4.1 Lieferfristen und -termin sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich iSd § 886 ABGB vereinbart ist und verstehen sich immer als bloß voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Waren bzw Erbringung der Leistung an den Kunden. Die angegebenen unverbindlichen Lieferfristen und -termine können von uns sohin stets nur nach Möglichkeit eingehalten werden. Teillieferungen sind zulässig.


    4.2 Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin oder die Lieferfrist neu zu bestimmen. Die Einhaltung der Lieferfristen bzw -termine steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer,insbesondere rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferern von WMF. WMF ist im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. WMF informiert den Kunden unverzüglich, wenn WMF in diesem Fall von seinem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht und gewährt allfällig erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.


    4.3 Die Einhaltung von Lieferfristen und -termine setzt ferner den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen (etwa das Treffen der erforderlichen zum Gebrauch der Waren benötigten Vorbereitungsmaßnahmen) durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder nicht gehörig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen und -termine entsprechend.


    4.4 Abrufaufträge sind – sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden – längstens bis zum Jahresende nachdem WMF die Lieferbereitschaft gemeldet hat, abzunehmen. Bei An- bzw Abnahmeverzug durch den Kunden kommt Pkt 5.2 dieser AGB sinngemäß zur Anwendung.


    4.5 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen bzw -termine auf höhere Gewalt (zB auf Covid, Brand, Flut, Sturm, Aufstände, innere Unruhen, Krieg, Atomunfälle oder terroristische Aktivitäten odgl) - gleichgültig, ob in den Werken der WMF oder bei ihren Vorlieferanten eingetreten - zurückzuführen, verlängern sich diese entsprechend. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird WMF von der Lieferverpflichtung frei und gelten die Rücktrittsregelungen des 4.2. dieser AGB entsprechend.


    4.6 Nimmt der Kunde die Ware oder Leistung aus welchem Grund auch immer nicht ab, ist WMF berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag iSd § 918 ABGB zurückzutreten und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Im letzteren Fall ist WMF berechtigt, entweder (i) das Erfüllungsinteresse iSd § 921 ABGB, oder (ii) ohne Nachweis eines Schadens und verschuldensunabhängig eine Konventionalstrafe in der Höhe von 50 % des jeweiligen Preises iSd Pkt 3.1 dieser AGB, lit (i) und (ii) jeweils zzgl einer allfälligen Wertminderungsentschädigung iSd Pkt 9 dieser AGB, vom Kunden zu verlangen.


    4.7 Der Kunde erhält für jede Ware, die er nach Ansicht von WMF in deren Anbot und/oder Auftragsbestätigung selbst (sohin ohne Hilfe von WMF) aufstellen, in Betrieb nehmen, erstinstallieren bzw -einstellen bzw anschließen kann ("Kleinware"), eine gedruckte Bedienungsanleitung, deren Anweisungen iZm der ordnungsgemäßen Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung oder dem Anschluss dieser Kleinwaren beim Kunden zu beachten sind.


    4.8 Sofern es sich aber um Waren handelt, die der Kunde nach Ansicht von WMF in deren Anbot und/oder Auftragsbestätigung nicht selbst (sohin nur mit Hilfe von WMF) aufstellen, in Betrieb nehmen, erstinstallieren bzw -einstellen bzw anschließen kann ("Großware"), übernimmt WMF – sofern nicht im Anbot oder der Auftragsbestätigung explizit anderes vermerkt ist - die ordnungsgemäßen Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung und den Anschluss dieser Großwaren beim Kunden. Der Kunde ist jedoch dafür verantwortlich, die ihm von WMF per Anbot aufgetragenen Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß zu treffen. Hat der Kunde diese Vorkehrungen nicht (derart) getroffen, treffen ihn einerseits die Kostenfolgen von Pkt 3.2 dieser AGB (insbesondere Kostentragung des Kunden für von ihm verursachten Mehraufwand), und kann WMF in seinem alleinigen Ermessen andererseits seine Leistungen iZm der ordnungsgemäßen Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung und dem Anschluss dieser Großwaren beim Kunden solange und folgenlos aufschieben bzw verweigern, bis der Kunde die Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß getroffen hat. Sofern der Kunde nach zweimaliger Fristsetzung die Vorbereitungsmaßnahmen immer noch nicht rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß getroffen hat, gilt Pkt 4.6 dieser AGB sinngemäß.

     

    Sobald der Kunde die Vorkehrungen iZm der Großware (dann aber) rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß getroffen hat, gilt folgendes: Das Verlegen der Leitungen für Wasser bis zur Großware bzw. bis zum Absperrhahn für die Wasserzufuhr und für Strom bis zur Großware bzw. bis zur Steckdose, mit welcher die Großware allpolig vom Netz getrennt werden kann, sowie der Ablauf, sind jeweils Angelegenheit des Kunden. Hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten und erfolgen auf seine alleinige Gefahr. WMF-Kundendienst-Techniker sind lediglich berechtigt, die Verbindung zwischen der Großware und den zu ihr herangeführten und entsprechend vorbereiteten Anschlussstellen herzustellen. Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschriften für die bauseitigen Installationsarbeiten übernimmt WMF keine Haftung. WMF-Kundendienst-Techniker sind nicht berechtigt, Durchbrüche und/oder Bohrungen etc. an Arbeitsplatten/Theken oder deren Unterbauten u.ä. anzubringen. Dies ist ebenfalls Angelegenheit des Kunden und erfolgt ebenfalls auf seine alleinige Gefahr.

     

     

    5. Gefahrübergang/Abnahme

    5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht wie folgt auf den Kunden über:


    1. bei Lieferungen ohne Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung und Anschluss der Ware durch WMF erfolgt der Gefahrenübergang stets ab Werk (Incoterms 2020 / EXW / Ex Works). Mit dieser Lieferung gelten die Waren als abgenommen/übergeben.Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haftet WMF sohin nicht. Dies gilt auch, wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder WMF weitere Leistungen, etwa ausnahmsweise die Transportkosten, übernommen hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wählt WMF den Versand und die Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Versicherungspflicht übernimmt WMF nicht. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware jedoch gegen Transportschäden und andere Schäden auf Kosten des Kunden versichert;

    2. bei Lieferungen mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Erstinstallation bzw -einstellung und Anschluss der Ware und sofern WMF die Ware gleichzeitig mit der Lieferung beim Kunden aufstellt, in Betrieb nimmt, erstinstalliert bzw -einstellt bzw anschließt, erfolgt der Gefahrenübergang hinsichtlich der Ware mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden (Übergabe = Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden). Mit dieser Übergabe der Ware gelten die Waren als abgenommen/übergeben. Sofern WMF die Ware aber nicht gleichzeitig mit der Lieferung beim Kunden aufstellt, in Betrieb nimmt, erstinstalliert bzw -einstellt bzw anschließt, sondern diese Ware bereits vor der Leistungserbringung an den Kunden liefert, erfolgt die Gefahrenübergang und Übergabe/Abnahme entsprechend Pkt 5.1.a. dieser AGB ab Werk (Incoterms 2020 / EXW / Ex Works).

    3. bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden erfolgt der Gefahrenübergang ab Werk (Incoterms 2020 / EXW / Ex Works). Mit dieser Selbstabholung gelten die Waren als abgenommen/übergeben.

    5.2 Bei Ab- bzw Annahmeverzug durch den Kunden, kann WMF – ungeachtet der sonstigen Folgen / Rechte (Gefahrenübergang; Beginn der Verjährungsfrist; Möglichkeit der gerichtlichen Hinterlegung iSd § 1425 ABGB; Recht auf öffentliche Versteigerung bzw Verkauf aus freier Hand iSd § 373 UGB; Rücktritt iSd § 918 ABGB) – vom Kunden auch den Ersatz des entstandenen Schadens iSd Pkt 4.6 dieser AGB sowie Ersatz etwaiger Mehraufwendungen aus dem Titel der Geschäftsführung ohne Auftrag (zB für frustrierte Transportkosten und Verwahrungskosten) verlangen.

     

     

    6. Gewährleistung

    6.1 Mit Abnahme bzw Übergabe beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.


    6.2 Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs des Kunden hat WMF die Wahl nachzubessern oder einen Austausch vorzunehmen. Ausgetauschte Waren (samt Warenteilen) gehen dabei stets in das Eigentum von WMF über, sofern WMF darüber nicht im Einzelfall anderes verfügt und die ausgetauschten Waren (samt Warenteilen) im Eigentum vom Kunden belässt. Wird eine auszutauschende Ware bei Eintritt eines Gewährleistungsfalls nicht mehr produziert, ist WMF berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine gleichwertige Austauschmaschine ihrer Wahl an den Kunden zu liefern. Soweit gesetzlich zulässig verzichtet der Kunde hiermit auf die Geltendmachung der sekundären Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung / Wandlung) gegenüber WMF, und nimmt WMF diesen Verzicht des Kunden hiermit an. Der Kunde hat WMF die beanstandete Ware auf Verlangen von WMF zur Überprüfung der behaupteten Mängel zur Verfügung zu stellen.


    6.3 Der Beweis, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, obliegt dem Kunden, dies insbesondere auch innerhalb von 6 Monaten nach der Abnahme bzw Übergabe. § 924 ABGB findet sohin keine Anwendung.


    6.4 Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 1 Jahres ab Abnahme bzw Übergabe. Soweit gesetzlich zulässig wird diese Gewährleistungsfrist durch die Erbringung von allfälligen Gewährleistungsleistungen durch WMF nicht gehemmt, unterbrochen, verlängert oder erneuert.


    6.5 Der Kunde hat die Ware nach erfolgter Abnahme bzw Übergabe unverzüglich daraufhin zu untersuchen, ob sie dem Vereinbarten entspricht und erkennbare Mängel spätestens 14 Tage nach Abnahme bzw Übergabe, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Erkennbarkeit, schriftlich iSd § 886 ABGB sowie spezifiziert zu rügen. Sofern keine rechtzeitige schriftliche Rüge iSd § 377 Abs 1 UGB erfolgt, kann der Kunde keine Ansprüche mehr iSd § 377 Abs 2 UGB (sohin keine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Ware) geltend machen.


    6.6 Soweit gesetzlich zulässig leistet WMF keine Gewähr für folgende Mängel:

     

    Mängel an Waren, die daraus resultieren, dass


    1. die Ware nicht bestimmungsgemäß, geeignet oder sachgemäß verwendet bzw benutzt wurde;
    2. die Ware fehlerhaft selbst montiert, aufgestellt, in Betrieb genommen, (erst)installiert, (erst)eingestellt oder angeschlossen wurde;
    3. die WMF-Reinigungs- und Entkalkungsanweisungen nicht eingehalten wurden;
    4. nicht ausschließlich die WMF-Reinigungs- und Entkalkungsmittel für die Reinigung bzw Entkalkung der Waren benutzt wurden;
    5. der Kunde (oder ihm zurechenbare Dritte) eigenmächtig auf einen WMF-Wasserfilter verzichtet hat und daher die Ware mit nicht aufbereitetem Wasser betreibt, obwohl die Wasserverhältnisse am Standort der Ware den Einsatz eines solchen Wasserfilters gemäß den Angaben der WMF-Bedienungsanleitung erfordern würde;
    6. der Kunde es unterlassen hat, alle erforderlichen, von WMF vorgeschriebenen Reparaturen, Wartungen und Pflegeleistungen von einem autorisierten WMF-Servicetechniker fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen zu lassen;
    7. bei den erforderlichen, von WMF vorgeschriebenen Reparaturen, Wartungen und Pflegeleistungen nicht nur Original WMF-Zubehör- bzw Ersatzteile benutzt bzw verwendet wurden, sowie

    Mängel an der Ware, die


    1. auf Verschulden des Kunden oder eines dem Kunden zurechenbaren Dritten basieren;
    2. bloß geringfügig sind und daher die Verwendbarkeit oder Beschaffenheit der Ware nur unerheblich beseitigen oder vermindern (zB Kratzspuren);
    3. auf dem natürlichen Verschleiß des mangelhaften Teils der Ware (z.B. Dichtungen; Ventile) beruhen;
    4. darauf beruhen, dass und die jeweils festgelegte maximale Jahresbrühleistung der Ware überschritten wurde und die von WMF vorgeschriebenen Maßnahmen (zB zusätzliche kostenpflichtige Wartung) nicht vom Kunden beauftragt wurden;
    5. durch äußere Einflüsse, etwa höhere Gewalt, Sturz, Witterung, Überspannung, chemische, physikalische, elektrische oder elektrochemische Prozesse (etwa Spannungsschwankungen; Schwankungen des Wasserdrucks), Mäusebiss oder Ungeziefer, verursacht wurden;
    6. an deren Verkaufseinrichtungen (Kartenleser etc.) vorliegen.

    6.7 WMF übernimmt grundsätzlich keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich iSd § 886 ABGB vereinbart wurde.


    6.8 § 933b ABGB findet keine Anwendung

     

     

    7. Schadensersatzansprüche

    7.1 Die Haftung der WMF für Sachschäden infolge leichter Fahrlässigkeit oder für schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, wobei die Beweislastumkehr iSd § 1298 S2 ABGB zwischen WMF und dem Kunden einvernehmlich nicht gilt. WMF haftet daher nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten.


    7.2 Ferner ist die Haftung von WMF für Sachschäden der Höhe nach bis zum Gesamtbetrag des Angebots hinsichtlich der an den Kunden verkauften Ware / erbrachten Leistung begrenzt, sofern WMF kein vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.


    7.3 Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung von WMF für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, insbesondere für einen Verdienstentgang des Kunden, wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, nicht erzielte Ersparnissen, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.


    7.4 Eine Haftung von WMF gegenüber anderen Personen als dem Kunden wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hält WMF für sämtliche Nachteile schad- und klaglos, welche WMF erleidet, sollte WMF von einem Dritten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware / Leistung an den Kunden in Anspruch genommen werden.

     

     

    8. Eigentumsvorbehalt

    8.1 Das Eigentum an der Ware geht nicht bereits mit der Abnahme bzw Übergabe iSd Pkt 6 dieser AGB auf den Kunden über, sondern erst mit rechtzeitiger (Pkt 3.3 dieser AGB) und überdies vollständiger (Pkt 3.1 und 3.2 dieser AGB) Bezahlung des Preises iSd Pkt 3 dieser AGB durch den Kunden (Eigentumsvorbehalt).


    8.2 Die gelieferte Ware bleibt sohin bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die WMF aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, Eigentum von WMF (Vorbehaltsware). Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WMF berechtigt, (i) die Ware mit Eigentumsklage herausverlangen, (ii) vom Vertrag mit dem Kunden iSd § 918 ABGB zurückzutreten und - sofern den Kunden am Verzug ein Verschulden trifft – überdies Schadenersatz (insbesondere Erfüllungsinteresse iSd § 921 ABGB zzgl Wertminderungsentschädigung iSd Pkt 9 dieser AGB) vom Kunden zu verlangen, sowie (iii) dem Kunden die Vorbehaltsware sicherungshalber abzunehmen ("Rücknahme- bzw Entziehungsrecht"). Diese Abnahme gemäß lit (iii) ist kein Rücktritt vom Vertrag, außer ein solcher wird ausdrücklich von WMF erklärt. Der Kunde ist unverzüglich zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann WMF die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zur Befriedigung ihrer fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.


    8.3 Ist der Kunde Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er bietet WMF jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenendbetrages der WMF-Forderung zur Abtretung an, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. WMF nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der WMF, die Forderung der WMF selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. WMF verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Fehlt es an letztgenannter Voraussetzung, kann WMF verlangen, dass der Kunde WMF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von WMF gefährdende Verfügungen zu treffen.

     

     

    9. Rücknahmen

    9.1 Sollte der Vertrag - gleich aus welchem Rechtsgrund - rückabgewickelt werden, so ist WMF unbeschadet ihrer sonstigen, gegen den Kunden möglicherweise bestehenden Ansprüche berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Waren und als Wertminderungsentschädigung folgende Beträge zu fordern: (i) 50 % des Preises iSd Pkt 3.1 dieser AGB zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb der ersten 12 Monate; (ii) 80 % des Preises iSd Pkt 3.1 dieser AGB zzgl. Mehrwertsteuer nach Ablauf von 12 Monaten;

     

     

    10.Technische Daten

    10.1 Kaffeemaschinen mit CoffeeConnect übermitteln über eine Telematikeinheit ("CoffeeConnect INSIDE“) Betriebs- und Statusinformationen ("Technische Daten“) an WMF. Diese Technischen Daten umfassen insbesondere:


    1. Zählerwerte und Statistiken zu Brühvorgängen, Getränke- und Wartungszählern, Milchtemperatur (bei Beistellgerät oder Beistellkühleinheit), Boilertemperatur usw.
    2. ausgeführte Befehle und Funktionen nebst Zeitpunkt der Bedienung;
    3. Zeit und Einschaltdauer;
    4. Daten zur Funkübertragung einschließlich Signalstärke, ausgewählter Provider sowie der Funkzelle, in der sich die Kaffeemaschine befindet;
    5. Diagnose- und Fehlermeldungen der Kaffeemaschine;
    6. Reinigungsarten und Zeitpunkt der durchgeführten Reinigungen;
    7. Softwareversionen und Zeitpunkt der Durchführung von Softwareupdates sowie Logfiles der Software;
    8. Getränke- und Maschineneinstellungen.

    10.2 Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass die von WMF gesammelten Technischen Daten keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten und vom Kunden freiwillig offengelegt werden und daher von WMF rechtmäßig erlangt und verarbeitet werden.


    10.3 WMF darf die Technischen Daten, die keinen Personenbezug aufweisen, nach eigenem Ermessen zeitlich und örtlich unbeschränkt, umfassend und ohne Zweckbindung für jeden beliebigen Zweck nutzen, insbesondere auch für Zwecke des Supports, der Fernüberwachung, der Ferndiagnose oder des Zugriffs auf Fehlercodes. Diese Technischen Daten dürfen auch für die Forschung und Entwicklung sowie für Zwecke der Business Intelligence verwendet werden.


    10.4 Bei Waren mit digitalen Elementen bzw bei digitalen Leistungen jeweils iSd § 7 VGG, wird WMF wegen § 1 Abs 3 VGG seiner in § 7 VGG normierten Aktualisierungspflicht für die im VGG normierte Dauer entsprechend nachkommen, sofern nicht zwischen dem Kunden und WMF eine solche Pflicht explizit vertraglich im Anbot oder in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen wurde. Der Haftungsausschluss der WMF iSd § 7 Abs 3 VGG gilt idZ jedenfalls entsprechend.

     

     

    11. Datenschutz

    Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kunden durch uns sind in der allgemeinen Datenschutz-Information auf unserer Website WMF-Coffeemachines ersichtlich.

     

     

    12. Abtretungsverbot

    Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber WMF aus Verträgen, die zwischen WMF und dem Kunden geschlossen worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der WMF iSd § 886 ABGB ausgeschlossen.

     

     

    13. Immaterialgüterrechte / Geheimhaltung

    13.1 Der Kunde darf Immaterialgüterrechte von WMF, insbesondere Marken, Designs, Logos, Texte, Bilder, Audio- oder Videomaterialien kommerziell nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von WMF verwenden. Das gilt insbesondere auch für die digitale Verwendung bzw die Verwendung in sozialen Netzwerken und nur sofern ausschließlich jene Abbildungen der Waren bzw Darstellungen der Leistungen genutzt werden, die WMF vorab für diese Zwecke auf Anfrage zur Verfügung stellt oder schriftlich iSd § 886 ABGB freigegeben hat.


    13.2 Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von WMF zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur WMF bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von WMF Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Kunde Informationen nur auf "Need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen WMF und dem Kunden oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von WMF aufrecht.

     

     

    14. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

    14.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz der WMF in Österreich GmbH Erfüllungsort. Sitz der WMF ist 6020 Innsbruck.


    14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für 6020 Innsbruck sachlich zuständiges Gericht vereinbart. WMF ist jedoch berechtigt, den Kunden auch beim Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands zu klagen. Schiedsklauseln wird widersprochen.


    14.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


    14.4 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder sich eine Regelungslücke ergeben, so tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck nahe kommt, der von den Parteien gewollt war.

     

     

    Stand 2/2023